Eine osteopathische Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese. Hierfür sind nicht nur die aktuellen
Beschwerden relevant, sondern auch Verletzungen, Operationen, Unfälle und die eventuelle Krankheitsgeschichte aus der Vergangenheit. Daher bitte ich Sie, relevante Untersuchungsergebnisse,
-bilder und auch Diagnosen bei der ersten Behandlung mitzubringen. Bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern bitte das U-Heft mitbringen.
Anschließend führt der Osteopath eine ausführliche Untersuchung des Patienten gewissenhaft durch. Ziel ist es, dass der Osteopath Bewegungseinschränkungen jeglicher Strukturen erkennt,
welche für das Beschwerdebild verantwortlich sein können.
Während der Behandlung werden mit Hilfe spezieller Bewegungen und Grifftechniken
funktionelle Störungen im Körper behandelt, so dass eine optimale Funktion aller Körperstrukturen erreicht werden kann.
Der Osteopath führt die Diagnose und Therapie ausschließlich mit den Händen durch.
Durchschnittlich dauert eine Konsultation in etwa 45 Minuten. Bei Neupatienten nehme ich mir 60 Minuten Zeit.
Planen Sie bitte etwa 10 Minuten mehr ein, da es bei Bedarf auch etwas länger dauern kann.
Für eine osteopathische Konsultation in meiner Praxis belaufen sich die Kosten in der Regel auf etwa 85 - 125 Euro. Diese sind vom zeitlichen Aufwand unabhängig, können jedoch in seltenen Fällen bei deutlich erschwertem oder erleichtertem Aufwand auch höher bzw. niedriger ausfallen. Es wird nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.
Die Kostenerstattung der Osteopathie durch gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen ist unterschiedlich geregelt:
Einige gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für Osteopathie, vorausgesetzt die Behandlung erfolgt durch einen Osteopathen mit anerkannter Ausbildung. Aufgrund meiner Ausbildung am German College of Osteopathic Medicine (mit über 5500 Unterrichtsstunden) und als Mitglied des Verbandes der Osteopathen e.V. erfülle ich die geforderten hohen Qualitätsstandards. Bitte beachten Sie, dass die meisten Kassen eine ärztliche Bescheinigung (Privatrezept Osteopathie oder ein ärztliches Empfehlungsschreiben) fordern. Bitte klären Sie alle Fragen bezüglich der Kostenerstattung vorab mit Ihrer Krankenkasse.
Unter folgendem Link finden Sie eine aktuelle Übersicht gesetzlicher Krankenkassen, die osteopathische Behandlungen unter bestimmten Voraussetzungen bezuschussen: http://osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html
Private Krankenversicherungen erstatten häufig Heilpraktiker-Leistungen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Dies ist abhängig vom gewählten Tarif. Bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte an Ihren Versicherer.
Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen die Kosten im Rahmen des vereinbarten Tarifs, fragen Sie deshalb bitte im Zweifel Ihren Versicherer.
Sollten SIe Interesse an einer Heilpraktiker-Zusatzversicherung haben können Sie sich zum Beispiel unter folgendem Link informieren: https://www.dornsteintabelle.de/
Es kann immer Gründe geben, einen Termin abzusagen zu müssen.
Wenn ich rechtzeitig, bis spätestens 24 Stunden vorher, benachrichtigt werde, storniere ich den Termin kostenfrei.
Bei einer kurzfristigen Absage oder bei Nichterscheinen halte ich es mir frei, eine angemessene Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden kann.